Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat zum 01.11.2020 in Kraft und löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab.
Das GEG regelt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Des Weiteren setzt es die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und definiert die Anforderungen an ein Niedrigstenergiegebäude. Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht verschärft.
Das Gesetz folgt dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Technologieoffenheit. Damit können private und öffentliche Bauherren energetisch hochwertige Gebäude sowohl wirtschaftlich als auch
mit marktgängigen Technologien errichten.
Weiterführende Informationen erhalten sie hier