Energieberatung: Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude

Bedarfsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude (Bedarfsausweis)

Verbrauchsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude (Verbrauchsausweis)


Für Nichtwohngebäude – z.B. Schule, Kindergarten, öffentliche Gebäude, Geschäftshäuser ist der Energieausweis seit 01.07.2009 verpflichtend.

Für Nichtwohngebäude kann der Eigentümer sowohl den bedarfsorientierten (Bedarfsausweis) als auch den verbrauchsorientierten (Verbrauchsausweis) Energieausweis durch einen Energieberater erstellen lassen. Diese Energieausweise gelten wie der Energieausweis für Wohngebäude für 10 Jahre.

Ein sog. Bedarfsausweis ist aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis. Hier berechnet der Energieberater den konkreten Energiebedarf auf der Grundlange eines der Nutzung entsprechenden vorgegebenen Referenzgebäudes. Dabei informiert der Bedarfsausweis über den Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf, über Energieverluste von Gebäudehülle und Anlagentechnik und erhebt sowie bewertet die Daten zur CO2-Emmission.

Der verbrauchsabhängige Energieausweis berücksichtigt dahingehend nur alle witterungsbereinigten und leerstandsbereinigten Verbrauchskennwerte und analysiert das Nutzerverhalten über die letzten drei Jahre hinweg